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Rechtliche Hinweise

Wenn man einen Hund bei sich aufnimmt, gerät man schnell in den Dschungel der Gesetze und Vorschriften. Wir möchten hier einen kleinen Überblick darüber geben, was aus unserer Sicht sehr wichtig ist.

Impfpflicht für Tollwut und EU Heimtierausweis:
Jeder Hund sollte zumindest Tollwut geimpft sein. Im Falle eines Beißvorfalls ohne gültige Impfung, wird der Hund möglicherweise eingeschläfert. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Jeder Hund benötigt bei Grenzüberschreitung einen EU-Heimtierausweis, außerdem muss er durch einen Chip identifiziert werden können.

Haftpflichtversicherung:
Und ist der Hund auch noch so klein oder auch jung, es ist unerlässlich eine Haftpflichtversicherung für ihn abzuschließen. Er braucht sich doch nur zu erschrecken und auf die Straße zu laufen, verursacht dadurch einen schwerwiegenden Schaden. Der Halter wird nicht mehr froh, wenn er nicht versichert ist.

Gemeindeverordnung:
In jeder Gemeinde gibt auch eine Gemeindeverordnung, wo die Pflichten eines Tierhalters festgehalten sind, z.B. Lärmbelästigung durch Bellen, Leinenpflicht innerhalb der Gemeinde, Verunreinigung durch Hundekot usw. Erkundigen Sie sich vor Ort. Nicht vergessen: wir müssen leider immer noch Hundesteuer bezahlen. Sollte ein Hund bei Ihnen einziehen, müssen Sie ihn auf der Gemeinde anmelden.

Landeshundeverordnung - Halten von gefährlichen Hunden
Jedes Bundesland erlässt seine eigene Verordnung. Sie regelt, was als gefährlicher Hund gilt, und wie damit umzugehen ist. Ausführlich finden Sie die Angaben auf der Seite den Innenministeriums BW unter: http://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/polizei/praevention/kampfhundeverordnung/
Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen einen sogenannten "Listenhund" bei sich aufzunehmen, appellieren wir eindringlich an Sie, sich an die geltenden Gesetze auch zu halten! Schnell wird ein Hund sonst beschlagnahmt und bis das Tierheim ihn dann wieder vermitteln kann, ist es oft ein langer Weg. Schmerzlich für das Tier, wenn es derart unverschuldet sein Zuhause verliert.

Landesjagdgesetz
immer wieder problematisch wirds beim Spaziergang im Wald. Das Landesjagdgesetz schafft Klarheit. Wir empfehlen aus Rücksichtnahme den Hund im Wald generell an der langen Leine zu führen, um allen Komplikationen aus dem Weg zu gehen.

Tierschutzgesetz:
es regelt, wie wir unsere Tiere halten müssen, was sie für Rechte und wir für Pflichten haben. Die aktuelle Fassung findet man hier:
http://www.tierschutzbund.de/tierschutzgesetz.html